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   BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82   

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https://dejure.org/1983,6450
BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82 (https://dejure.org/1983,6450)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1983 - 2 B 95.82 (https://dejure.org/1983,6450)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1983 - 2 B 95.82 (https://dejure.org/1983,6450)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ladung eines Prüflings zu einer Wiederholungsprüfung während des streitigen Verfahrens über das Ausbleiben in der ersten Prüfung - Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Erfordernis der Erfolglosigkeit des ersten Prüfungsversuchs - Ausbildung und Prüfung von Beamten des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.07.1982 - 7 C 74.78

    Zulässigkeit des Ausscheidens aus einer begonnenen Prüfung vor ihrem endgültigen

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82
    Diesem Zweck des Prüfungsverfahren widerspräche es, Wenn der Prüfling bestimmen könnte, ob und gegebenenfalls wann ein einmal begonnenes Prüfungsverfahren zu Ende geführt wird (vgl. hierzu Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162 = NVwZ 1983, 156 f.]).

    Von der Gültigkeit derartiger Prüfungsbestimmungen, die im Wege einer Fiktion vom Nichtbestehen der Prüfung ausgehen, obwohl der Prüfling keine oder nur unvollständige Prüfungsleistungen erbracht hat, geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stillschweigend aus (vgl. z.B. Beschluß vom 27. August 1980 - BVerwG 7 B 191.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 131]; siehe auch Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81

    Durchführung einer Wiederholungsprüfung - Prüfungsanfechtungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82
    Eine Wiederholungsprüfung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht deshalb unwirksam, weil im Zeitpunkt der Wiederholung die Erfolglosigkeit des ersten Prüfungsversuchs noch nicht feststand (vgl. Beschluß vom 23. März 1981 - BVerwG 7 B 39.81 und 41.81 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 143]).
  • BVerwG, 27.08.1980 - 7 B 191.80

    Erfordernis der unverzüglichen Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung für

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82
    Von der Gültigkeit derartiger Prüfungsbestimmungen, die im Wege einer Fiktion vom Nichtbestehen der Prüfung ausgehen, obwohl der Prüfling keine oder nur unvollständige Prüfungsleistungen erbracht hat, geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stillschweigend aus (vgl. z.B. Beschluß vom 27. August 1980 - BVerwG 7 B 191.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 131]; siehe auch Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82
    Demzufolge kann auch eine in den Lauf einen Anfechtungsverfahrens gegen eine früher ergangene Prüfungsentscheidung fallende Prüfung bei der Zählung der Prüfungsversuche nicht übergangen werden; anderenfalls würde dem Prüfling nicht nur die ihn beschwerende und auch hier von der Beschwerde beanstandete Ungewißheit (hier: über die Rechtsfolgen der Nichtteilnahme an der ersten Prüfung) genommen, sondern der ungleich schwerer wiegende und mit dem Grundsatz der Chancengleichheit unvereinbare Vorteil eines zusätzlichen risikolosen Prüfungsversuchs eingeräumt werden (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1979 - BVerwG 7 B 232.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 113]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergeben sich keine Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen und deren Beantwortung in einem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
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